Beitragsordnung
Beitragsordnung Oldtimer und Fachwerk e.V.
- Einmalige Aufnahmegebühr
- Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 50,00 €. Familienmitgliedern von aktiven Clubmitgliedern wird diese erlassen.
- Jahresbeitrag
- Der Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 60,00 €. Juristische Personen (Firmen) zahlen einen Jahresbeitrag von 250,00 €.
- Fälligkeit von Beiträgen und Aufnahmegebühr
- Die einmalige Aufnahmegebühr sowie/oder nur der (anteilige) Jahresbeitrag von Neumitgliedern sind unmittelbar nach Bestätigung über die erfolgte Aufnahme in den Club zu entrichten. In den Folgejahren ist der Jahresbeitrag jeweils in voller Höhe zum 15. Januar fällig.
- Zahlungsweise
- Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag werden durch Beitragseinzug mittels Lastschrift eingezogen. Die erforderlichen Vordrucke werden den Mitgliedern zur Verfügung gestellt bzw. sind in einfacher Ausfertigung Bestandteil dieser Beitragsordnung.
- Verzug und Nichteinlösung von Lastschriften
- Der Beitrag gilt mit der Einreichung der „Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift“ bei Vorstand oder Kassenwart als bezahlt, bis nach erfolgter Belastung vom Kreditinstitut des Mitgliedes eine Rückgabe bekannt wird. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Außerdem wird für die Bearbeitung eine Gebühr von € 5,00 erhoben.
- Inkrafttreten
- Die Beitragsordnung tritt am 1.12.2024 in Kraft.